Honorar
Eine osteopathische oder chiropraktische Behandlung in meiner Praxis dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und richtet sich nach Ihren individuellen Beschwerden, Ihrem Behandlungsziel sowie dem erforderlichen Therapieumfang. Die Erstbehandlung nimmt in der Regel etwa 60 Minuten in Anspruch.
Da jede Behandlung individuell geplant und durchgeführt wird, richtet sich das Honorar nach dem tatsächlichen Behandlungsaufwand und der Behandlungsdauer. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Gerne informiere ich Sie vor Behandlungsbeginn transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Laborleistungen werden – abhängig von Art und Umfang der Diagnostik – ebenfalls nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Kostenerstattung bei gesetzlich Krankenversicherung
Osteopathie gehört nicht zu den regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen jedoch anteilig.
Durch meine osteopathische Grund-Ausbildung im Rahmen von 1.350UE und der Mitgliedschaft im Verband freier Osteopathen e.V. erfülle ich die fachlichen Qualifikationsanforderungen der Krankenkassen für eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme.
Bitte informieren Sie sich daher vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe eine Erstattung oder ein Zuschuss möglich ist.
Kostenerstattung bei privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung und Beihilfe
Die Abrechnung osteopathischer Behandlungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Sofern Heilpraktikerleistungen Bestandteil Ihres Versicherungstarifs sind, ist eine teilweise oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten grundsätzlich möglich. Die Höhe der Erstattung richtet sich jedoch nach den individuellen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung und beträgt nicht in jedem Fall 100 % der Behandlungskosten.
Auch beihilfeberechtigte Patienten erhalten in der Regel eine vollständige oder anteilige Kostenerstattung.
Bitte informieren Sie sich daher vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle über die individuellen Erstattungsmöglichkeiten.
Mir ist wichtig, dass eine Behandlung nicht an finanziellen Möglichkeiten scheitert. Sollte mein Honorar Ihre aktuelle Situation übersteigen, sprechen Sie mich gerne offen an — gemeinsam finden wir eine passende Lösung.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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